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Abschlussveranstaltung des Forschungsprojekts DESKRIS

Abschlussveranstaltung des Forschungsprojekts DESKRIS

Abschlussveranstaltung des Forschungsprojekts DESKRIS
Bildquelle: © BBK (v. l. Frau Dr. Höller, Frau Eibenstein, Herr Voßschmidt, Frau Stolzenburg, Herr Dr. Biederbick, Frau Steffens, Frau Schuchardt, Herr Prof. Gerhold, Herr Dr. Thiebes, Frau Hartmann, Frau Sulweski)

Am 20.09.2019 fand die Abschlussveranstaltung des Forschungsprojekts „Definition von Schutzzielen und -niveaus Kritischer Infrastrukturen in Deutschland: Forschungsstand, rechtlicher Rahmen und politische Entscheidungsfindung“ (DESKRIS) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn statt. Das Ziel des Forschungsvorhabens war es, den aktuellen Stand der Schutzzieldebatte aufzuarbeiten und auf dieser Grundlage den Aushandlungsprozess von Schutzzielen nachzuzeichnen.

News vom 25.09.2019

Im Rahmen der Veranstaltung präsentierte das Projektteam bestehend aus der AG Interdisziplinäre Sicherheitsforschung unter der Leitung von Prof. Dr. Lars Gerhold und unter Mitarbeit von Agnetha Schuchardt sowie Jennifer Hartmann, dem Deutschen Komitee Katastrophenvorsorge e.V. (DKKV) mit der Vorsitzenden Prof. Dr. Annegret Thieken, dem Geschäftsführer Dr. Benni Thiebes und unter Mitarbeit von Lynn Schüller sowie dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte (Universität Bielefeld) unter Leitung von Prof. Dr. Christoph Gusy und unter Mitarbeit von Dr. Laura Schulte umfassend und inhaltsreich die zentralen Ergebnisse des Projektes.

Durch Schutzziele soll die Minimalversorgung der Bevölkerung in Krisen sichergestellt werden. Die Aushandlung dieser Schutzziele stellt ein Zusammenspiel von zahlreichen unterschiedlichen Akteuren dar. Sie folgt in den meisten Fällen keiner übergeordneten Systematik und verläuft nicht linear. Es gibt kein universelles Verständnis des Schutzzielbegriffs im Kontext des KRITIS-Schutzes. Vor allem die Formulierung von unspezifischen, strategischen Schutzzielen (z. B. „Wiederinbetriebnahme der Netze“) kann für die Ableitung von Zuständigkeiten und Maßnahmen herausfordernd sein, insbesondere wenn keine Grenzwerte zur Orientierung vorliegen. Um diese Herausforderungen anzugehen entwickelte das Projektteam auf Basis einer Literaturrecherche, eines Expertenworkshops, einer Online-Expertenbefragung sowie zweier politischer Diskussionsrunden eine Verfahrensanleitung, die den Aushandlungsprozess in idealtypische Phasen unterteilt. Sie umfasst die folgenden Phasen, die je nach Kontext angepasst werden müssen: Vorplanung / Themensetzung (Initiierung des Aushandlungsprozesses, Akteure), Formulierung (Wissenschaftliche Grundlage, Ressourcenallokation, Definition von Schutzzielen), Planung (Maßnahmenplanung, Finanzierung), Umsetzung (Implementierung, Evaluation und Monitoring). Der Verlauf des Aushandlungsprozesses ist abhängig von der betroffenen Kritischen Infrastruktur, dem Schutzgut sowie den beteiligten Akteuren und ihren Interessen. Schutzgüter können hierbei KRITIS-Einrichtungen, die Umwelt, die Volkswirtschaft oder auch immaterielle Werte wie z. B. den Schutz von Kulturgütern oder den Vertrauenserhalt in den Staat betreffen.

Die Ergebnisse des Forschungsprojektes werden veröffentlicht und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.